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Fuhs | Hastrich | Bartsch übernimmt Vorbehaltsaufgaben für selbstständige Buchhalter und Buchhaltungsbüros

Trotz der zunehmenden Zahl von selbstständigen Buchhaltern und Buchhaltungsbüros gibt es bestimmte Aufgaben – die Vorbehaltsaufgaben – die ausschließlich von Steuerberatern erbracht werden dürfen. Unter anderem umfasst das die vorausschauende Beratung für eine auf den Mandanten optimal angepasste Steuergestaltung, Hilfe bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie die Überprüfung von Steuerbescheiden. Wir von Fuhs […]