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Fuhs | Hastrich | Bartsch bietet Unterstützung bei der Rentenbesteuerung

Seit der Rentenbesteuerung, die zum 01.01.2015 in Kraft trat, mussten Rentner, die 2005 in Rente gingen, ihre Rente zu 50% besteuern. Aus den restlichen 50% wurde der Rentenfreibetrag berechnet. Der steuerpflichtige Teil der Rente steigt bis 2020 aber um zwei Prozentpunkte pro Jahr an. Jeder, der 2016 in Rente geht, muss also 72% seiner Bezüge […]