Steuerthemen

Das neue Erbschaftsteuer Anpassungsgesetz ist da

Mit der Zustimmung des Bundesrats zu einer Einigung des Vermittlungsausschusses über die Neufassung der §§ 13a, 13b und 19 Abs. 1 des ErbStG, trat am 01.07.2016 das neue Anpassungsgesetz über die Erbschaftsteuer in Kraft.

Grund für die Änderungen war die Erklärung des BVerfG, in der es die genannten Paragrafen als verfassungswidrig befand und den Gesetzgeber mit einer Neuregelung beauftragte.

Änderungen gab es für Klein- und Mittel- und Großbetriebe, dem Vorwegabschlag, dem nicht begünstigten Vermögen, der Investitionsklausel und der Stundungsregelung.

Darüber hinaus wurde der Kapitalisierungsfaktor für vereinfachte Ertragswertverfahren gesenkt.

Das neue Gesetz gilt für Übertragungen nach dem 30.06.2016, der Kapitalisierungsfaktor hingegen gilt bereits für alle Stichtage nach dem 31.12.2015.

Weitere Informationen über das neue Gesetz haben wir für Sie hier zusammengestellt.