Steuerthemen

Ehe für alle – was ändert sich steuerlich?

Am 07.07.2017 beschloss der Bundesrat die Ehe für alle. Bereits seit dem 01.08.2001 konnten gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft beantragen.

Diese Lebenspartnerschaft war der klassischen Ehe von Beginn an in vielen Punkten rechtlich gleichgestellt. Über die Jahre wurden Ehe und Lebenspartnerschaft einander immer weiter angeglichen. So wurde zum Beispiel die Versorgung von Hinterbliebenen geregelt, das Unterhaltsrecht angeglichen und die Adoption von Stiefkindern erlaubt.

Steuerlich gleichgestellt wurden die Lebenspartnerschaften der Ehe dann 2013. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare bereits seit vier Jahren vom Ehegattensplitting profitieren.

Fazit: Mit der neuen Ehe für alle können nun auch gleichgeschlechtliche Paare im klassischen Sinne heiraten, Kinder adoptieren und ihren Partner offiziell Ehepartner nennen. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften können durch eine Hochzeit in eine Ehe umgewandelt werden. Auf die Steuer bezogen ändert sich grundsätzlich nichts, da eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich bereits seit 2013 wie eine Ehe gehandhabt wurden.

Gerne beraten wir Sie zu steuerlichen Fragen im Rahmen der Eheschließung.