Steuerthemen

Mindestlohn durch das Bundeskabinett beschlossen

Am 26.10.2016 wurde vom Bundeskabinett die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Ab dem 1 Januar 2017 gilt damit in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 € brutto pro Zeitstunde.

Die Anhebung beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission (28.06.2016). Die Kommission hatte damals den Auftrag erhalten, erstmals zum 01.01.2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden. Anschließend wurde der Vorschlag der Kommission der Bundesregierung vorgelegt. Zukünftig wird die Kommission alle zwei Jahre einen neuen Vorschlag einreichen.

Für den Beschluss der Mindestlohnkommission prüft sie, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist. Hierbei werden unter anderem der angemessene Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen und eine Nichtgefährdung der Beschäftigung betrachtet. Auch orientiert sich die Kommission an der nachlaufenden Tarifentwicklung.

Die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung ist durch einen Beschluss der Bundesregierung für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich. Ab dem 01.01.2017 gilt ein neuer Mindestbruttolohn von 8,84 €. Dies entspricht einer Anhebung von 34 Cent im Vergleich zum Vorjahr. Durch den Beschluss kann auch die Bundesregierung von der vorgeschlagenen Höhe des Mindestlohns nicht abweichen.