Steuerthemen

Steuerliche Beratung bei Liquidation und Insolvenz

Fuhs | Hastrich | Bartsch unterstützen Liquidatoren und Insolvenzverwalter im Hinblick auf die steuerlichen Pflichten.

Mit Bestellung des Liquidators oder des (vorläufigen) Insolvenzverwalters bzw. mit Eröffnung des Liquidations- oder des Insolvenzverfahrens übernehmen diese auch die steuerlichen Pflichten.

Bei mittelständischen Unternehmen wird häufig der ehemalige Geschäftsführer als Liquidator bestellt.

Die gesetzlichen und steuerlichen Pflichten im Fall von Liquidation und Insolvenz sind umfangreich und eine Unterstützung und Beratung durch einen Fachmann sind empfehlenswert.

Nutzen Sie die Erfahrungen unseres Teams; wir sind vertraut mit den bilanziellen Pflichten bei der Liquidation. Wir unterstützen Sie bei Erklärungen und Anmeldungen, insbesondere bei den zutreffenden Umsatzsteueranmeldungen sowie bei der Ertragsbesteuerung. Auch die gestaltende Beratung während der Sanierungsphase gehört dazu.

Damit begleiten wir Sie auch in schwierigen Zeiten und tragen zur Unternehmensfortführung bei oder unterstützen Sie bei der Abwicklung des Unternehmens.