Freistellungsbescheinigung für Kapitalertragsteuer bei Holdinggesellschaften
Holdinggesellschaften können i.d.R. eine Freistellungsbescheinigung für den Kapitalertragsteuerabzug beim Finanzamt beantragen. D.h. bei Gewinnausschüttungen an die Holding muss keine Kapitalertragsteuer von der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten