Im Bereich des Steuerrechts veröffentlicht Herr Mario Fuhs regelmäßig Artikel in der Zeitschrift GmbHchef. Lesen Sie hier den letzten Artikel Zeitwertkonten bei Geschäftsführern
Gemeinnützige Einrichtungen und die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes
Normalerweise können Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, einen ermäßigten Steuersatz auf von ihnen erbrachte Leistungen anwenden. Der dazugehörige § 12 Abs. 2 Nr. 8 UstG überschneidet sich allerdings mit dem Unionsrecht. Nach diesem dürfen Mitgliedsstaaten nur dann den ermäßigten Steuersatz anwenden, wenn die gemeinnützigen Leistungen von Betrieben mit gemeinnützigen, als auch wohltätigen Zwecken getätigt …