Steuerthemen

Antragstellung für außerordentliche Wirtschaftshilfe für Dezember gestartet

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert kann die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember ab sofort beantragt werden.

Viele Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen die von der Schließung direkt oder indirekt im Lock-Down betroffen sind, können auch für den Monat Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsmonats im Jahr 2019 zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten. Erste Abschlagszahlungen sollen bereits ab Anfang Januar ausgezahlt werden.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für Dezember im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von der temporären Schließung betroffene Unternehmen.
  • Mit der Dezemberhilfe werden erneut Zuschüsse bis zu 75 %, orientiert am Umsatz von Dezember 2019, anteilig für die entsprechende Anzahl an Tagen der Schließung, gewährt.
  • Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen.
    Soloselbständige, die nicht mehr als EUR 5.000 Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen. Der Direktantrag auf November- und Dezemberhilfe kann nur einmal gestellt werden. Eine nachträgliche Änderung des Antrags ist über das digitale Antragssystem derzeit noch nicht möglich.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mario Fuhs
Steuerberater

gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau

Finden Sie das Schreiben hier auch im PDF-Format zum Download.