Steuerthemen

Außerordentliche Wirtschaftshilfe – Novemberhilfe
Ergänzung zu unserem Schreiben vom 11. November 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu unserem vorangegangenen Schreiben, gibt es Neuigkeiten zur Novemberhilfe.

Voraussichtlich können ab der letzten November-Woche die Anträge gestellt werden. Damit den Betroffenen schnell geholfen werden kann, werden parallel Abschlagszahlungen erfolgen.

Zudem werden die Bedingungen für Soloselbstständige verbessert. Sie können nun die Grundsicherung beantragen. Der Freibetrag für die Altersvorsorge steigt auf EUR 8.000. Außerdem müssen sie sich nicht mehr für die Arbeitsvermittlung breitehalten, wenn sie dies nicht wünschen. Das Betriebsvermögen wird nicht mehr angerechnet, wenn es zur Fortsetzung der Selbstständigkeit dient.

Das Land NRW hat angekündigt, dass die Sofort-Hilfe-Empfänger erst im nächsten Jahr ihre Zuschüsse abrechnen müssen. Berechnet werden diese im Frühjahr 2021. Etwaige Rückzahlungen sollen im Herbst erfolgen. Eine Informations-E-Mail verschickt das Land NRW Ende November.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mario Fuhs
Steuerberater

gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau

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