Steuerthemen

Außerordentliche Wirtschaftshilfe – Novemberhilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem letzten Schreiben haben wir Sie bereits auf die neue außerordentliche Wirtschaftshilfe der Bundesregierung hingewiesen. Im Folgenden wird die außerordentliche Wirtschaftshilfe anhand häufig gestellter Fragen genauer erläutert.

Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Auch Hotels und Unternehmen, die indirekt stark betroffen sind, sind antragsberechtigt.

Können auch Unternehmen, die nur indirekt von der Schließungsanordnung betroffen sind, von der Hilfe profitieren?

Ja. Diejenigen Unternehmen, die nicht direkt von der staatlichen Anordnung betroffen sind, aber im November dennoch an der Ausübung ihres Gewerbes gehindert sind, sollen auch direkt antragsberechtigt sein. Das gilt für alle Unternehmen die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen erzielt.

Verbundene Unternehmen – also Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten – sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. Dies betrifft etwa eine Holdinggesellschaft, die sowohl Restaurants (geschlossen) und Einzelhandelsunternehmen (weiter geöffnet) hält – hier wird die Nothilfe gezahlt, wenn die Restaurants zu mehr als 80 Prozent des Umsatzes der Holdinggesellschaft beitragen.

Alle Unternehmen die nicht oben beschrieben wurden, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche im November 2020 verschreiben, sollen durch eine Überbrückungshilfe III Hilfen erhalten.

Sind auch gemeinnützige und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen antragsberechtigt?

Ja. Die Organisationsform und die Trägerschaft des Unternehmens oder der Einrichtung sind nicht entscheiden. Wichtig ist, dass das Unternehmen am Markt tätig ist und Umsätze erwirtschaftet.

Wie hoch sind die gezahlten Zuschüsse?

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt.

Wie ist die Novemberhilfe strukturiert?

Bezugspunkt ist der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Die Hilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausgezahlt.

Was ist mit Soloselbstständigen, die im November 2019 keinen Umsatz hatten?

Soloselbstständige haben ein Wahlrecht. Sie können auch den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen.

Was ist mit Unternehmen die im letzten November noch gar nicht existierten?

Unternehmen die nach November 2019 gegründet wurden, können als Grundlage den wöchentlichen Wochenumsatz von Oktober 2020 oder dem durchschnittlichen Wochenumsatz seit Gründung wählen.

Werden andere staatliche Leistungen für den Förderzeitraum angerechnet?

Ja, andere Leistungen, wie z.B. Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe werden angerechnet.

Reine Liquiditätshilfen, wie z.B. rückzahlbare KfW-Kredite werden nicht angerechnet.

Können Unternehmen Umsätze, die sie trotz Schließung machen, behalten?

Umsätze die im November 2020 trotz der grundsätzlichen Schließung erzielt werden, werden bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im November 2019 nicht angerechnet. Bei darüber hinausgehenden Umsätzen erfolgt hingegen eine Anrechnung.

Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außer-Haus-Verkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeit-raum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die damals dem vollen Mehrwertsteuersatz unterlagen, also die im Restaurant verzehrten Speisen und entsprechenden Getränke. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet. Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhaus-Verkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen.

Wie werden die Novemberhilfen beantragt?

Die Antragstellung erfolgt elektronisch durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen über die ÜberbrückungshilfePlattform. Diese Form der Beantragung soll Missbrauch vermeiden. Gleichzeitig soll sie aber auch möglichst einfach sein.

Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt sein, also ohne die Einschaltung von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigten Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen.

Wie werden die Novemberhilfen ausgezahlt?

Die Auszahlung wird voraussichtlich über die durch die Überbrückungshilfe bekannten Wege durch die Länder erfolgen.

Ab wann können die Novemberhilfen beantragt werden?

Derzeit erfolgt die nötige Programmierung des Antragsformulars durch den IT-Dienstleister des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Welches Volumen werden die Novemberhilfen insgesamt haben?

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von voraussichtlich ca. 10 Milliarden Euro haben.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mario Fuhs
Steuerberater

gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau

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