Steuerthemen

Bescheinigung des Steuerberaters über die Einhaltung des Mindestlohnes

Zum 1.8.2015 sind bezüglich des Mindestlohngesetzes einige neue Regelungen in Kraft getreten, die für viele unserer Mandanten wichtig sind.

Auftraggeber haften nach dem Mindestlohngesetz bei Einschaltung von Subunternehmern für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten gegenüber den Arbeitnehmern. Deshalb lassen sich Auftraggeber in Zukunft bescheinigen, dass der Subunternehmer die Regeln des Mindestlohngesetzes eingehalten hat. Diese Versicherung, dass sich der Arbeitgeber konform zum Mindestlohngesetz verhalten hat, wird auch von den Steuerberatern erstellt. Dies liegt vor allem nahe, wenn der Steuerberater für die Lohnabrechnung ohnehin zuständig ist.

Aber auch in Fällen, in denen die Lohnabrechnung vom Mandanten selbst durchgeführt wird, empfiehlt sich die Einschaltung des Steuerberaters; in vielen Fällen fordern die Auftraggeber diese erhöhte Sicherheit durch die Bestätigung einer neutralen Instanz (Steuerberater).

Zu den neuen Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetze gehören auch Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten seitens des Arbeitgebers. Hier gelten diverse Ausnahmeregelungen für Familienangehörige sowie Gehaltsklassen. Eine Hilfe des Steuerberaters ist auch in diesem Zusammenhang sinnvoll.

Fuhs | Hastrich | Bartsch berät Sie gerne zu den steuerlichen Pflichten und Bestätigungen des Mindeslohngesetzes. Sprechen Sie uns an!