Steuerthemen

Beteiligungsgesellschaft – Steuerliche Vorteile

Sie können die Anteile an Ihrer Kapitalgesellschaft aus dem Privatvermögen auf eine Beteiligungsgesellschaft übertragen. Die Anteile gehören dann (mittelbar) nach wie vor zu 100% Ihnen, aber Sie als Privatperson sind nicht mehr offiziell der Eigentümer der Anteile. Diese liegen nun in Ihrer Beteiligungsgesellschaft, was Ihnen steuerliche Vorteile bringen kann.
Struktur einer Beteiligungsgesellschaft
Eine Beteiligungsgesellschaft wird meistens als GmbH oder Unternehmergesellschaft gegründet. Das Stammkapital der Gesellschaft wird in der Regel sehr niedrig, also Mindeststammkapital von 25.000 € bei der GmbH, gehalten. Die Beteiligungsgesellschaft, auch Holding genannt, wird von einer natürlichen Person gehalten und geführt. Die Beteiligungsgesellschaft selbst hält (ausschließlich) Anteile an einer zweiten GmbH (der Untergesellschaft).
Wird die Untergesellschaft operativ aktiv und erzielt Gewinne, unterliegen diese auf Unternehmensebene der normalen Körperschaft- und Gewerbesteuer (wie auch eine normale GmbH). Interessant wird es, wenn die Untergesellschaft ihre Gewinne an die Holdinggesellschaft ausschüttet oder ihre Anteile verkauft werden.
Steuerliche Vorteile der Beteiligungsgesellschaft
Werden die Dividenden an die Holdinggesellschaft ausgeschüttet, sind 95% davon steuerfrei. Es werden also nur 5% der Gewinne besteuert und insgesamt nur ca. 1,5% Steuern gezahlt.
Würden dieselben Gewinne anstatt an die Beteiligungsgesellschaft an eine natürliche Person direkt ausgezahlt werden, müssten 25% Abgeltungssteuer gezahlt werden.
Die Steuerfreiheit für 95% der Gewinne kann nur die juristische Person (die Holdinggesellschaft) in Anspruch nehmen.
Beispiel anhand einer Gewinnausschüttung
Nehmen wir einmal an, Ihre GmbH hat im operativen Geschäft 200.000 € Gewinn gemacht Dieser soll nun ausgeschüttet werden. Erfolgt die Ausschüttung an Sie als Privatperson, sind 100%, also die vollen 200.000 €, der Dividende steuerpflichtig. Da der Empfänger eine natürliche Person ist, werden diese mit 25% besteuert. Sie zahlen also 50.000 € Steuern und von Ihrem Gewinn
verbleiben nur noch 150.000 €.
Schüttet die GmbH die Gewinne aus dem operativen Geschäft allerdings an die Holding aus, werden nur 5% der 200.000 € besteuert, also 10.000 €. Diese werden mit 30%, also 3.000 € besteuert. Insgesamt macht das einen effektiven Steuersatz von rund 1,5%. Von Ihrem Gewinn verbleiben insgesamt 197.000 € – das sind 47.000 € mehr, als bei einer direkten Ausschüttung an
eine natürliche Person.
Beispiel anhand des Verkaufs von Anteilen
Bei einem Verkauf von Anteilen aus dem Privatvermögen wird von einer Steuerlast von mindestens 30% ausgegangen. Werden über die Verkäufe der Anteile also 200.000 € erzielt, werden darauf 60.000 € Steuern fällig.
Erfolgt der Verkauf aus der Holding heraus, ist nur mit einer Steuerlast von 1,5% zu rechnen. Bei 200.000 € müssen also nur 3.000 € gezahlt werden. Das ist eine Steuerersparnis von 57.000 €!
Allerdings gibt es beim Verkauf von Anteilen, die im Zuge von Umwandlungsfällen auf die Beteiligungsgesellschaft übertragen wurden, eine Besonderheit zu beachten: Damit die Steuervorteile in vollem Umfang greifen, müssen die Anteile an der operativ tätigen Gesellschaft für sieben Jahre in der Holding verbleiben, bevor verkauft wird.
Weitere Vorteile einer Beteiligungsgesellschaft
Neben der Steuerersparnis gibt es aber noch weitere Vorteile:

  • höhere Liquidität und damit mehr Kapital für neue Investitionen (z.B. in weitere Unternehmen),
  • eine Minderung der Haftungssubstanz durch Übertragung von Liquidität und ggf. Auslagerung von wertvollen Wirtschaftsgütern in die Beteiligungsgesellschaft (z.B. Betriebsimmobilien, Maschinen, Patente, Software) und
  • einfach zu erhaltene Darlehen für private Zwecke.

Fazit
Aufgrund der hohen Ersparnisse bei Gewinnausschüttungen und Verkäufen, sowie den weiteren Vorteilen können wir den Aufbau einer Holdingstruktur nur empfehlen. Gegenüber den Steuereinsparungen sind die Kosten, die durch eine Holdingstruktur entstehen, verschwindend gering.
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