Autor

Mario Fuhs

Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Partner

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mario.fuhs@fuhs-partner.de

Herr Fuhs berät schwerpunktmäßig in den Bereichen NPO und Mittelstand.

Corona – Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen I-III, sowie November- und Dezemberhilfen

ab dem 05. Mai 2022 ist es nun möglich Schlussabrechnungen zu erstellen. Zunächst ist die Erstellung der Schlussabrechnungen für das Paket 1 möglich. Das Paket 1 umfasst die Überbrückungshilfen I-III, sowie die November- und Dezemberhilfen.

Die Anträge auf die Überbrückungshilfen, sowie die November- und Dezemberhilfen, wurden größtenteils auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt nun eine Schlussabrechnung durch uns als prüfende Dritte. Nach der Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird in einem Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Dies kann dann je nach gewähltem Programm zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel, zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung endet am 31.12.2022.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir die Schlussabrechnung für Sie vornehmen dürfen.