Steuerthemen

Corona – Antragsfristen für Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III verlängert

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Wirtschaft informiert, dass die Antragsfristen für die Neustarthilfe sowie die Überbrückungshilfe III bis zum 31.10.2021 verlängert wurden.

In dem Programm Neustarthilfe werden Soloselbstständige mit bis zu EUR 7.500,00, Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften mit mehreren Mitgliedern mit bis zu EUR 30.000,00 unterstützt. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss für die Monate Januar bis Juni 2021 ausgezahlt. Soloselbstständige mit mehr als 60 % Umsatzeinbußen müssen den Vorschuss nicht zurückzahlen. Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbstständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 750 Mio. unterstützt. Zwischenzeitlich wurde diese durch einen Eigenkapitalzuschuss erweitert. Eine weitere Neuerung betrifft die Erstattung der Fixkosten sowie eine Anschubhilfe für die Reise-, Kultur,- und Veranstaltungsbranche. Außerdem sind kirchliche Unternehmen und Start-ups, die bis zum 31.10.2020 gegründet wurden, antragsberechtigt.

  • Der einmalige Antrag für die Neustarthilfe kann bis zum 31.10.2021 gestellt werden.
  • Der Erstantrag und mögliche Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III können bis zum 31.10.2021 gestellt werden.

Wichtig: Nur auf Neuanträge, die bis zum 30.06.2021 eingehen, können Abschlagszahlungen gewährt werden.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mario Fuhs
Steuerberater

gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau

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