Steuerthemen

Corona – Außerordentliche Wirtschaftshilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung bringt erweiternde Unterstützungen auf den Weg, um gezielt den Un-ternehmen, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen in der Corona-Pandemie zu helfen.

Die erneute Schließung einzelner Branchen im Corona-Lock-Down-Light trifft viele Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen hart. Daher ergänzt die Bundesregierung ihre bisherigen Hilfspakete durch zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfen. Zudem soll der Schnellkredit der KfW erweitert werden und auch kleinen Unternehmen zugänglich gemacht werden.

Die Überbrückungshilfe soll auch im kommenden Jahr fortgeführt werden und nochmals erweitert werden. Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche. Für junge Unternehmen, die erst nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab. Soloselbstständige haben das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen.

Für größere Unternehmen gelten abweichende Prozentanteile vom Vorjahresumsatz. Hier wird im Einzelnen,anhand beihilferechtlicher Vorgaben,die Höhe ermittelt. Hilfen wie z.B. Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfen werden vom Erstattungsbetrag abgezogen. Mögliche spätere Leistungen aus der Überbrückungshilfe für den Zeitraum werden angerechnet.

Den Antrag auf außerordentliche Wirtschaftshilfe können alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen stellen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird oder bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für die-jenigen, die indirekt, aber in vergleichbarerer Weise durch diese Anordnung betroffen sind, werden zeitnah geklärt.

Über die Plattform der Überbrückungshilfe soll durch einen vereinfachten Antrag die Aus-zahlung erfolgen.

KfW-Schnellkredite
Künftig sollen auch kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten den KfW-Schnellkredit nutzen können. Abhängig von ihrem Umsatz im Jahr 2019 können durch die Hausbank Kredi-te in Höhe von bis zu EUR 300.000 schnell bearbeitet werden. Das Risiko zu den Krediten übernimmt der Staat.

Überbrückungshilfe

Seit Juli 2020 erhalten kleine und mittelständige Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler Zuschüsse zu ihren betrieblichen Fixkosten. Diese Hilfen sollen ein weiteres Mal verlängert und ihre Konditionen nochmals verbessert werden.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Mario Fuhs
Steuerberater

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