Steuerthemen

Corona- Direktanträge auf Neustarthilfe Plus möglich

Das Bundesministerium für Wirtschaft informiert, dass seit dem 16.07.2021 Direktanträge auf Neustarthilfe Plus gestellt werden könne. Aktuell können diese nur per Direktantrag im eigenen Namen beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31.10.2021. Mit dem neuen Programm der Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt. Die Betriebskostenpauschale wurde für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften auf maximal EUR 4.500,00 / Monat und für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf bis zu EUR 18.000,00 erhöht.
Natürliche Personen können die Neustarthilfe Plus direkt stellen. Kapitalgesellschaften und Genossenschaften müssen den Antrag durch einen prüfenden Dritten, z. B. Steuerberater stellen.
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