Steuerthemen

Corona – Förderzeitraum für Härtefallhilfen der Länder verlängert

Das Bundesministerium für Wirtschaft informiert, dass der Förderzeitraum für die Härtefallhilfen bis zum 30.09.2021 verlängert wurde. In der Härtefallhilfe können die Länder auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Unternehmen unterstützen, die nach Ermessungsgrundlage der Länder eine solche Hilfe benötigen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Soloselbstständige, die aufgrund von Corona erheblich finanzielle Härte erlitten haben und von Ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Als Unternehmen gilt hier jede rechtlich selbständige Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist.
Die Härtefallhilfen sind grundsätzlich durch prüfende Dritte zu beantragen.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an!
Finden Sie das Anschreiben hier nochmal zum Download.