Steuerthemen

Corona- Bund und Länder bringen sog. Härtefallhilfe auf den Weg

Sehr geehrte Damen und Herren,
durch die Härtefallhilfen sollen Unternehmen und Selbstständige, die von den bisherigen Unternehmenshilfen nicht berücksichtigt wurden, gefördert werden.
Die Härtefallhilfen sind ein Angebot des Bundes an die Länder. Die Bundesländer, die sich beteiligen wollen, schließen dazu eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund. Die Antragsstellung und Bewilligung erfolgt über die Länder selbst.
Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall EUR 100.000 nicht übersteigen. Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30.06.2021.
Das jeweilige Bundesland legt die zu erbringenden Angaben zur Antragsberechtigung des Antragsstellenden in Anlehnung an die Überbrückungshilfe III fest. Härtefallhilfen können Unternehmen und Selbstständige die von der Corona-Pandemie betroffen sind und keine anderen Hilfen in Anspruch nehmen können, über den Steuerberater, beantragen.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Mario Fuhs
Steuerberater
gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau
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