Steuerthemen

Corona – Härtefallhilfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bund und Länder haben sich bereits im März auf die Ausgestaltung der Härtefallhilfe geeinigt. Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die durch die Corona Pandemie in Not geraten sind und bei denen bestehende Corona-Hilfen nicht greifen.

Die Länder prüfen den Einzelfall und entscheiden, wer eine Härtefallhilfe enthält und in welcher Höhe. Das jeweilige Bundesland legt selbst die Antragsvoraussetzungen fest.

Für das Land NRW bedeutet das:

Der Antrag kann für Unternehmen, einschließlich Sozialunternehmen (gemeinnützige Unternehmen), Organisationen und Vereine, die wirtschaftlich am Markt tätig sind sowie Selbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb gestellt werden.

Das Land NRW gewährt eine Härtefallhilfe, wenn

  • betroffene Unternehmen keine andere Corona- Hilfe in Anspruch nehmen kann
  • die wirtschaftliche Existenz bedroht ist
  • wenn der Unternehmensfortbestand nachhaltig gesichert ist

Die Höhe der Härtefallhilfe NRW orientiert sich, wie auch die anderen Corona-Hilfen, insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Umsatz- und Gewinnerstattungen werden nicht gewährt. Die in der Überbrückungshilfe III geltenden Sonderregelungen für bestimmte Branchen, etwa Reise- und Veranstaltungsbranche, werden in der Berechnung der Förderhöhe berücksichtigt. Sonderabschreibungen auf Saison- und verderbliche Ware können von bestimmten Unternehmen geltend gemacht werden. Die Höhe der Härtefallhilfe beträgt maximal EUR 100.000,00. Anträge mit einem Antragsvolumen unter EUR 5.000,00 sind nicht möglich.

Die Härtefallhilfe kann monatlich gewährt werden. Der Zeitraum entspricht dem Programmzeitraum der Überbrückungshilfe III, also von November 2020 bis Juni 2021. Für bestimmte Branchen, wie etwa die Reise- und Veranstaltungsbranche, kann die Härtefallhilfe rückwirkend ab März 2020 gewährt werden.

Anträge können bis 31.10.2021 über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) gestellt werden.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mario Fuhs
Steuerberater

gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau

Finden Sie das Schreiben hier auch im PDF-Format zum Download.