Steuerthemen

Corona – Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen, sowie November- und Dezemberhilfen verlängert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teilt aktuell mit, dass die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. Juni 2023
verlängert ist. In Einzelfällen kann darüber hinaus auch noch eine weitere Fristverlängerung beantragt werden. Antragsfrist für diese Einzelfälle ist der 31. August 2023.
Die verlängerte Frist gilt für das Paket 1 (Überbrückungshilfen I-III, sowie die November- und Dezemberhilfen) und für das Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV).
Fristverlängerungsanträge über den 30. Juni 2023 hinaus sind über das Onlineportal zu stellen.


Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir die Schlussabrechnung für Sie vornehmen dürfen.