Steuerthemen

Corona- Überbrückungshilfe II: Fristverlängerung für Änderungsanträge

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 31.03.2021 endete die Antragsfrist zur Überbrückungshilfe II. Die ursprüngliche Frist für Änderungsanträge wurde vom 31.05.2021 auf dem 30.06.2021 verlängert.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mario Fuhs
Steuerberater

gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau

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