Steuerthemen

Corona – Überbrückungshilfe III Plus auch für freiwillige Schließung

Vom 01.11.2021 bis 31.12.2021 können Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen freiwillig wegen Unwirtschaftlichkeit geschlossen haben, die Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Diese kann aber nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden.
Wurde der Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus bereits bewilligt oder teilbewilligt, so kann der Antragsstellende für die Monate Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag stellen.

Die Antragsfrist für Erstanträge und Änderungsanträge endet am 31.03.2022.
Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte an.