Corona- Vereinfachte Stundungsanträge für betroffene Betriebe bis 30.06.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Corona-Pandemie betroffene Betriebe haben, nach einstimmigen Beschluss der Länder, weiterhin die Möglichkeit vereinfachte Stundungsanträge bis zum 30.06.2021 zu stellen.
So können Betriebe seit dem Frühjahr 2020 bereits in einem einfachen Verfahren Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen beantragen. Es müssen keine Zinsen oder Säumniszuschläge gezahlt werden.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Mario Fuhs
Steuerberater
gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau
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