Steuerthemen

Corona- Vereinfachte Stundungsanträge für betroffene Betriebe bis 30.06.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

von der Corona-Pandemie betroffene Betriebe haben, nach einstimmigen Beschluss der Länder, weiterhin die Möglichkeit vereinfachte Stundungsanträge bis zum 30.06.2021 zu stellen.

So können Betriebe seit dem Frühjahr 2020 bereits in einem einfachen Verfahren Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen beantragen. Es müssen keine Zinsen oder Säumniszuschläge gezahlt werden.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mario Fuhs
Steuerberater

gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau

Finden Sie das Schreiben hier auch im PDF-Format zum Download.