Steuerthemen

Corona – Verlängerung der Antragsfrist Überbrückungshilfe III Plus, Neustarthilfe und KUG

Während es für mache Bereiche der Wirtschaft wieder bergauf geht, dauern die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter an oder werden erneut verschärft. Genau deshalb verlängert die Bundesregierung die Antragsfrist zur Überbrückungshilfe III Plus, zur Neustarthilfe und die Regelungen zur Kurzarbeit über den 31. Dezember 2021 hinaus, bis zum 31.03.2022. Die Details für die Verlängerung sind nun geeint und finalisiert. Die Förderbedingungen werden aufgrund der Weihnachtszeit und der saisonalen wirtschaftlichen Bedeutung um einige Aspekte ergänzt.

Im Einzelnen bedeuten dies:

  • Der Bund wird gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln, die durch die Länder administriert werden.
  • Für betroffene Unternehmen des Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus zu berücksichtigen.
  • Es ergibt sich die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten, für weitere drei Monate bis zum 31.3.2022 verlängert nutzen zu können.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.