Steuerthemen

Erweiterung der Corona-Hilfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass die Überbrückungshilfe III ausgeweitet wird. Durch die verbesserten Konditionen sollen auch die Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die direkt oder indirekt von dem Lock Down ab 16. Dezember 2020 betroffen sind, besser unterstützt werden.

  • Novemberhilfe: Sie unterstützt die von der zeitweisen Schließung betroffenen Unternehmen, Betriebe, Soloselbstständigen, Vereine und Einrichtungen welche direkt oder indirekt betroffen sind. Diese Hilfe wird nun als Dezemberhilfe für die Schießung bis 10. Januar 2021 verlängert.
  • Überbrückungshilfe III, inkl. Neustarthilfe: Die Überbrückungshilfe II läuft noch bis zum 31. Dezember 2020 und wird im Januar als Überbrückungshilfe III bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Sie unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Es soll einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen geben. Die Details werden noch erarbeitet.
  • Den KfW-Schnellkredit können künftig auch Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten nutzen. Abhängig vom Jahresumsatz 2019 können sie so schnell und ohne Risikoprüfung bis zu EUR 300.000 erhalten.
  • Steuerpflichtige, die von der Corona-Krise unmittelbar und erheblich getroffen sind, können beim Finanzamt einen Antrag auf Stundung stellen. Die Stundungen laufen dann bis längstens 30. Juni 2021.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mario Fuhs
Steuerberater

gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau

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