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FHB startet Digitalisierungs-Offensive, um Corona etwas Positives abzugewinnen!

Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandanten zu verbessern und dabei auch dessen interne Prozesse auf Optimierungspotenzial zu untersuchen. Möglich soll das werden durch die Nutzung von Technologie, was landläufig oft auch als „Digitalisierung“ bezeichnet wird.

Durch Einsatz „digitaler“ Technologien können wir kontaktloser und damit sicherer mit unseren Mandanten zusammenarbeiten.

Beispiele:
• Scannen von Papierbelegen (u.a. Eingangs-/Ausgangsrechnungen, Quittungen, Abrechnungen)
• Email statt Briefkorrespondenz
• Datenablage und -austausch in der Cloud statt Aktenordner und lokaler Datenspeicher
• Automatisches Einlesen und Auswerten von Belegen statt manueller Datenerfassung
• Online-Zugriff auf Banktransaktionen wie Kontenbewegungen statt Kontoauszüge auf Papier
• elektronische Kassensysteme statt Registrierkassen (papierloser Zugriff auf Kassendaten)

Dies bringt Vorteile u. a. in der Finanzbuchführung und Lohnabrechnung.

Wir versprechen uns davon positive Auswirkungen auf Zeit, Kosten und Qualität der gemeinsamen Arbeit:
• schneller, weil manuelle Erfassung wegfällt
• reibungsloser, weil Systembrüche vermieden werden
• keine Erfassungsfehler und Vollständigkeit des Datentransfers sichergestellt
• automatische Kontierungsvorschläge mit höherer Trefferquote
• mehr Zeit für Zuhören und Umsetzen von Kundenwünschen und interessantere Tätigkeiten

Einen Schritt weiter geht noch der Anspruch, Belegersetzendes Scannen einzuführen:
• Nase voll von Papierstapeln, Aktenbergen und Archivräumen?
• Die Lösung: belegersetzendes Scannen
• Abschied von Aktenbergen, -schränken und Archivräumen
• Papierloses Büro
• Geringere Archivierungs- und Raumkosten
• Optimierung der Betriebsabläufe
• Schnelles Suchen und Zugriff auf Informationen von überall
• Bessere Übersicht und schnellere Informationen
• Abbildung des gesamten Unternehmens auf einem Bildschirm

Die Finanzverwaltung hat zwar mit den GoBD (zuletzt geändert zum 1.1.2020 durch BMF-Schreiben vom 28.11.2019) die Hürden dafür hoch gesetzt, aber FHB hat sich mit dem Thema eingehend auseinandergesetzt und bietet passgenaue Lösungen an, damit Mandanten dem Papier ade sagen können.