Steuerthemen

Fristverlängerungen für Corona-Hilfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das bayerische Wirtschaftsministerium bestätigt am 14.01.2021, dass die Fristen für die Antragsstellung von Corona-Hilfen verlängert werden:

  • Die Frist für die Überbrückungshilfe II soll bis zum 31.03.2021 verlängert werden (vorher: 31.01.2021)
  • Die Frist für die November- und Dezemberhilfe soll zum 30.04.2021 enden (vorher: 31.01.2021 bzw. 31.03.2021)

Durch die Fristverlängerungen bleiben den Betrieben mehr Zeit zu überprüfen, ob sie antragsberechtigt sind. Zudem ist der Umsatzausfall im Nachhinein eindeutiger, als ihn im Voraus abzuschätzen.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mario Fuhs
Steuerberater

gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau

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