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Fuhs | Hastrich | Bartsch setzt Gründung einer gemeinnützigen GmbH um

Die betroffene gemeinnützige Körperschaft unterstützt Start-Ups in Afrika im Rahmen der Entwicklungshilfe. Die Entwicklungshilfe bezieht sich auf die wirtschaftliche Unternehmensgründung und Unternehmensentwicklung, mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für lokale Unternehmer zu verbessern.

Fuhs | Hastrich | Bartsch begleitet und unterstützt die gemeinnützige GmbH dabei, die Gründung im Bereich der Entwicklungshilfe umzusetzen. Dabei unterstützen wir sie von der Aufstellung des Gesellschaftsvertrages mit gemeinnützigkeitsrechtlichen Besonderheiten, über die Beantragung der Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §60a AO und der Kommunikation mit dem Finanzamt, bis hin zur laufenden steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Beratung.

Mit diesem Projekt unterstreicht Fuhs | Hastrich | Bartsch wieder seine Erfahrung in der Beratung von Entwicklungshilfe-Gesellschaften.