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Fuhs | Hastrich | Bartsch übernimmt Vorbehaltsaufgaben für selbstständige Buchhalter und Buchhaltungsbüros

Trotz der zunehmenden Zahl von selbstständigen Buchhaltern und Buchhaltungsbüros gibt es bestimmte Aufgaben – die Vorbehaltsaufgaben – die ausschließlich von Steuerberatern erbracht werden dürfen. Unter anderem umfasst das die vorausschauende Beratung für eine auf den Mandanten optimal angepasste Steuergestaltung, Hilfe bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie die Überprüfung von Steuerbescheiden.

Wir von Fuhs & Hastrich freuen uns, Sie insbesondere in folgenden Bereichen unterstützen zu dürfen:

Beratung bei steuerlichen Problemen

Die umfassende Beratung bei privaten oder betrieblichen Problem- oder Gestaltungsfällen.

Steuererklärungen

Die Erstellung und Überprüfung sämtlicher Steuererklärungen und Steuerbescheide, sowie die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung.

Steueranmeldungen

Die effiziente und umgehende Erstellung von Lohnsteuer-, Kapitalertragsteuer- und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie deren elektronische Übermittlung.

Jahresabschluss

Die Erstellung von gesetzlichen Abschlüssen für Unternehmen auf Grundlage der durch uns oder Sie geführten Bücher.

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Die Erstellung und Führung der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung unter Anwendung modernster Technik.

Vertretung gegenüber Instiutionen

Die Vertretung des Steuerpflichtigen gegenüber Finanzverwaltung und vor Finanzgerichten.

Kontaktieren Sie uns, damit Sie gemeinschaftlich mit uns eine optimale Betreuung Ihrer Mandanten gewährleisten können.