Steuerthemen

Geschäftsführergehalt 2021

Das Gehalt eines Geschäftsführers festzulegen, ist keine leichte Aufgabe. Das liegt unter anderem daran, dass die Auszahlung eines solchen Gehalts im Vergleich zu einer reinen Gewinnausschüttung aus steuerlichen Gründen sehr viel geeigneter ist.

Dies ist natürlich auch den Finanzämtern und Betriebsprüfern bekannt. Wird ein zu hohes Gehalt (alles, was über dem branchenüblichen Durchschnitt liegt) ausgezahlt, kann es passieren, dass das Gehalt als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet wird.

Wenn der Geschäftsführer einer GmbH auch Anteilseigner ist, wird ein besonderes Augenmerk auf das Gehalt gelegt. In diesem Fall kann sich der Geschäftsführer sein Gehalt und weitere Extras, wie z.B. Tantieme, nämlich allein genehmigen. Auch, wenn er nur eine kleine Beteiligung an der GmbH hat, im Alltag aber trotzdem die Entscheidungen trifft, wäre eine Absegnung des eigenen Gehalts möglich.

Gehören die anderen Anteilseigner auch noch zur Verwandtschaft, oder stehen auf andere Weise in engem Kontakt zum Geschäftsführer, kann auch über diesen Weg leicht eine Mehrheit in der Gesellschaftsversammlung organisiert werden, um ein hohes Gehalt zu bewilligen.

Wird durch das Finanzamt oder einen Betriebsprüfer eine verdeckte Gewinnausschüttung vermutet, drohen hohe Steuernachzahlungen. Zusätzlich werden für die GmbH Bußgelder und hohe Zinszahlungen fällig, da in einem solchen Fall direkt mehrere Jahre nachgeprüft werden.

Tipp: Das richtige Maß finden

Damit Ihnen das nicht passiert, ist es sehr wichtig, beim Gehalt des Geschäftsführers genau das richtige Maß zu finden. Wir empfehlen Ihnen, sich an der BBE-Studie „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2021“ zu orientieren. Diese Studie informiert über die aktuellen Vergütungstrends und die Entwicklung bei einzelnen Vergütungsbestandteilen. Sie basiert auf den Gehaltsdaten von 3.015 GmbH-Geschäftsführern und die dort angeführten Werte wurden durch den Bundesfinanzhof (Urteil vom 18.12.2002 I R 85/01, BFH/NV 2003, 822, Leitsatz) als geeignet bestätigt. Auch die Finanzgerichte ziehen ihre Werte zur Prüfung der Angemessenheit aus der BBE-Erhebung heran (sogenannter Fremdvergleich).

Der Durchschnitt der Geschäftsführervergütung kann von Branche zu Branche schwanken, daher ist es wichtig, dass Sie sich direkt an Ihrer Branche orientieren. Zum Vergleich, der durchschnittliche Jahresgesamtbezug im Wirtschaftszweig „Industrie“ beläuft sich auf 228.628 EUR (und liegt damit deutlich über dem allgemeinen Durchschnitt von etwa 178.129 EUR). Am anderen Ende der Skala liegt der Wirtschaftsbereich „Handwerk“ mit einem Durchschnitt von nur 156.248 EUR (also weit unter dem allgemeinen Durchschnitt).

Als Faustregel für ertragsstarke Unternehmen gilt: Die Vergütung des Geschäftsführers sollte nicht mehr als 50% des Gewinns der Gesellschaft betragen.

Aber Achtung: Auch bei Vorteilen und Bezügen abseits des Gehalts kann es zu Fallstricken kommen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nämlich ebenfalls in folgenden Fällen vor:

  • Überstundenvergütungen,
  • Zuschlägen für Sonntags-, Nachts- und Feiertagsarbeit,
  • Umsatztantiemen,
  • unüblichen Gehaltserhöhungen (Verdopplung in wenigen Monaten),
  • private Nutzung des Firmenwagens, wenn eine vertragliche Regelung fehlt,
  • Übernahme der Kosten für die Geburtstagsfeier des Chefs,
  • überhöhte Preisnachlässe,
  • zinslose oder zu günstige Darlehen für den Geschäftsführer,
  • Überlassung von Mietobjekten zu einem sehr niedrigen Preis
  • unangemessene Vorteile an nahestehende Personen (z.B. ein extrem hohes Gehalt für die Ehefrau des Chefs)

Haben Sie bereits das „richtige“ Gehalt gefunden? Gerne unterstützen wir Sie bei der Festlegung der Gehälter.