Steuerthemen

Geschäftsführergehalt niedrig besteuern

Gehälter von angestellten Geschäftsführern unterliegen im Rahmen von Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit der normalen Besteuerung mit Lohnsteuer bzw.
Einkommensteuer. Dies gilt ebenfalls für Gewinntantiemen und Boni.

Nunmehr hat der BFH im Urteil vom 02.09.2021 am Rande einer Entscheidung zur
Anrufungsauskunft ausgeführt, dass ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte
vorliegen, wenn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gezahlt wird. Eine
mehrjährige Tätigkeit liegt vor, wenn sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume
und ein Zeitraum von mehr als zwölf Monaten erstreckt. Zudem muss die Entlohnung für
sich betrachtet ein zweckbestimmtes Entgelt für eine mehrjährige Tätigkeit sein. Dann ist die
sogenannte 1/5-Regelung i.S.d. § 34 EStG auf diese Vergütung anzuwenden.

Mit Geschäftsführern werden häufig mittel- und langfristige Unternehmensziele vereinbart,
z.B. Ausbau des Geschäfts im Norden Deutschlands, und Prämienzahlungen an den Erfolg
geknüpft. Erstrecken sich diese Tätigkeiten über zwölf Monate und werden sie anschließend
prämiert, so sind diese Prämien ermäßigt mit der sogenannten 1/5-Regelung zu besteuern.
Die sogenannte 1/5-Regelung i.S.d. § 34 EStG kann mehrfach, ggf. jährlich, angewendet
werden.

M.E. hat jeder Geschäftsführer mittel- und langfristige Unternehmensziele; sei es nur einen
gewissen Umsatz oder Gewinn zu erreichen. Die Ziele sollten im Anstellungsvertrag
festgehalten werden und entsprechend mit einer Vergütung prämiert werden. So können
Zusatzzahlungen niedrig besteuert werden und die Steuerbelastung des Geschäftsführers
gesenkt werden.