Steuerthemen

Internationales Vermittlungsportal für Unterkünfte liefert Kontrolldaten

Ein Jahre andauerndes Verfahren gegen ein weltweit agierendes Vermittlungsportal für die Vermittlung und Buchung von Ferienunterkünften ist nun zum Abschluss gekommen. In einem sogenannten internationalen Gruppenersuchen der Steuerfahndung Hamburg wurde die Internetplattform verpflichtet, die geforderten steuerlich relevanten Daten für zahlreiche deutsche Vermieter an die deutsche Steuerverwaltung herauszugeben. An dem Gruppenersuchen waren die Finanzbehörde Hamburg, das Bundeszentralamt für Steuern, verschiedene Bundesländer und die Steuerbehörden des Sitzlandes des Vermittlungsportals beteiligt.

In einer Pressemitteilung vom 2. September 2020 teilte die Finanzbehörde der Stadt Hamburg nun mit, dass die Servicestelle Steueraufsicht Hamburg die erstrittenen Kontrolldaten endlich erhalten hat und nun auswertet. Sind Vermieter betroffen, die außerhalb von Hamburg sitzen, werden die Daten kurzfristig in die entsprechenden Bundesländer weitergeleitet.

Anhand der nun vorhandenen Daten ist es möglich, bisher dem Finanzamt vorenthaltene Vermietungseinkünfte ausfindig zu machen und nachträglich zu besteuern. In Einzelfällen soll sogar eine rückwirkende Besteuerung von bis zu zehn Jahren geltend gemacht werden. Vermietern von Ferienunterkünften, die ihre Einnahmen aus der Vermietung von Ferienwohnräumen bisher nicht vor dem Finanzamt erklärt haben, wird es nun also erheblich erschwert, diese weiter geheim zu halten.

Sollten Sie bisher nicht gemeldete Vermietungseinkünfte erzielt haben, melden Sie diese umgehend in Form einer Berichtigung der Steuererklärungen der betreffenden Steuerjahre, oder in Form einer Selbstanzeige nach.

Gern unterstützen wir Sie bei der Erklärung von Einkünften aus Vermietungen von Ferienwohnungen (z. B. über AirBnB).