Steuerthemen

Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden privaten Veräußerungsgewinns

In seinem Urteil vom 01.03.2021 (IX R 27/19) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass bei einer Veräußerung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist der Veräußerungsgewinn auch insoweit gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen ist, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt. Gleiches dürfte auch für häusliche Arbeitszimmer in zu eigenen Wohnzwecken genutzte Einfamilienhäusern gelten.

Mit diesem Urteil stellt sich der BFH gegen die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung und zieht das häusliche Arbeitszimmer in den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Bereich der Norm. In der Folge entfällt somit die Besteuerung eines auf den Teil eines häuslichen Arbeitszimmers entfallenden Teil des Veräußerungsgewinns.

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