Steuerthemen

Warum Sie als Arbeitgeber jetzt besonderes Augenmerk auf die Gehaltsabrechnungen legen sollten

Als Arbeitgeber ist es Teil Ihrer Aufgabe, Ihre Arbeitnehmer zu bezahlen. Neben der pünktlichen Auszahlung des Gehalts ist es aber wichtig, alle steuerlichen Anteile – insbesondere die Lohnsteuer – ordnungsgemäß einzubehalten und an den Staat abzuführen. Dies kann der Staat bei Bedarf nachprüfen.

Im Kalenderjahr 2020 z.B. wurden von den 2.573.238 Arbeitgebern in Deutschland 73.106 einer Lohnsteuer-Außenprüfung unterzogen. Das Ergebnis dieser Prüfungen war eine nachträgliche Mehreinnahme von 663,2 Mio. Euro. Bei diesem Vorgang wurden sowohl private Arbeitgeber, als auch öffentliche Verwaltungen und Betriebe der Prüfung unterzogen.

Was ist eine Lohnsteuer-Außenprüfung und kann ich mich der Prüfung entziehen?

Eine Lohnsteuer-Außenprüfung wird durchgeführt, um die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber zu kontrollieren. Als Arbeitgeber können Sie sich der Prüfung nicht entziehen, denn sie wird durch einen Verwaltungsakt angeordnet. Dabei handelt es sich um die hoheitliche Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls mit Außenwirkung (auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts). Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, an dieser Prüfung teilzunehmen und den Mitarbeiter der Finanzbehörde mit allen vorhandenen Aufzeichnungen und Unterlagen zu versorgen, die für die Prüfung als nötig erachtet werden. Als nötig erachtet werden alle Aufzeichnungen und Unterlagen, die eine ordnungsgemäße und effiziente Abwicklung der Außenprüfung garantieren. Es braucht hierbei keine zusätzliche Begründung hinsichtlich der steuerlichen Bedeutung.

Auch die Arbeitnehmer müssen auf Verlangen des Lohnsteueraußenprüfers Auskunft über Art und Höhe ihrer Einnahmen geben. Ggf. müssen auch hier vorhandene Belege über Lohnsteuerabzug und bereits entrichtete Lohnsteuer vorgelegt werden. Dies gilt auch, wenn umstritten ist, ob die benannten Personen Arbeitnehmer sind oder waren.

Wird die Prüfung durch den Arbeitgeber (oder einer von ihm benannten Auskunftsperson) verzögert, können durch die Finanzbehörde Zwangsmittel angedroht und festgesetzt werden. Zusätzlich kann es zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen kommen, die in der Regel sehr hoch ausfallen.

Die korrekte Abführung der Lohnsteuer ist jetzt wichtiger denn je

Arbeitgeber werden inzwischen mehr denn je auf ordnungsgemäße Gehaltsabrechnungen und korrekt abgeführte Lohnsteuer geprüft. Wir von Fuhs Hastrich Bartsch haben durch viele Außenprüfungen wertvolle Erfahrungen in diesem Bereich sammeln können.

Als Partner an Ihrer Seite wissen wir, welche Anforderungen bestehen, und wie Sie sie in Ihrem Unternehmen umsetzen können. So können Sie einer eventuellen Lohnsteuer-Außenprüfung entspannt entgegensehen!

Gern unterstützen wir Sie im Rahmen der Lohnsteuerprüfungen und der Sozialversicherungsprüfungen. Sprechen Sie uns an!