Steuerthemen

Medienunternehmen vor dem Finanzgericht

In einem Verfahren vor dem Finanzgericht Köln begleitete unsere Kanzlei im Mai einen Mandanten aus der Medienbranche. Es ging um die Absetzbarkeit von betrieblich veranlassten Aufwendungen. Das Ergebnis ist für Unternehmer und Freiberufler dieser Branche von Bedeutung:

In der Berufsgruppe der Medienschaffenden und Künstler weichen die Arbeitsweisen und Bedingungen von denen der üblichen Arbeitswelt unter Umständen ab und entsprechend sind auch nach unserer Auffassung die Regeln für die Absetzbarkeit von Aufwendungen zu überprüfen.

Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Durchsetzung individueller, branchenspezifischer Ansprüche; dabei bauen wir auf unser Spezial-Know-How in verschiedenen Berufsgruppen.