Steuerthemen

Mögliche Steuernachzahlungen für Airbnb-Vermieter

Auf der Plattform Airbnb können Menschen auf der ganzen Welt ihre Wohnungen und Häuser vermieten. Auch einzelne Zimmer können angeboten werden, um so die Haushaltskasse ein wenig aufzupeppen.

Bereits in den vergangenen Jahren kam es immer wieder zum Streit zwischen den deutschen Behörden und der irischen Ferienvermietungsplattform. Jetzt hat sich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erneut an Airbnb gewandt, um zu erfahren, wer seine Wohnung in welchem Umfang vermietet hat.

Grundsätzlich dürfen in Berlin seit Mai 2018 Wohnungen weitervermietet werden, solange dies nicht mehr als 60 Tage im Jahr geschieht. Dafür muss sich der Vermieter aber bei den Behörden registrieren und sämtliche Einnahmen steuerlich abführen.

Wer dies in den letzten Jahren nicht getan hat, muss jetzt mit Post rechnen. Der Wirtschaftswoche zufolge drohen Vermietern eine Steuernachzahlung für die letzten zehn Jahre, plus sechs Prozent Verzugszinsen pro Jahr. Wer seine Wohnung obendrein illegal vermietet hat, muss auch mit einem Ordnungsgeld und einem Strafbescheid rechnen.

Noch ist nicht klar, ob es zeitnah zu diesen Verhandlungen und Nachforderungen kommen wird. Bei früheren Anfragen hat sich Airbnb bisher geweigert, die Kundendaten herauszugeben.

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