Steuerthemen

Offenlegung von Jahresabschlüssen 2019 bis 28.02.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Offenlegungsfristen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2019 endet grundsätzlich am 31.12.2020.

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird mit Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz eine Offenlegung ohne Ordnungsgeldfestsetzung bis zum 28.02.2021 gewährt.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mario Fuhs
Steuerberater

gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau

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