Offenlegung von Jahresabschlüssen 2019 bis 28.02.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Offenlegungsfristen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2019 endet grundsätzlich am 31.12.2020.
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird mit Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz eine Offenlegung ohne Ordnungsgeldfestsetzung bis zum 28.02.2021 gewährt.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Mario Fuhs
Steuerberater
gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau
Finden Sie das Schreiben hier auch im PDF-Format zum Download.