Steuerthemen

Reform der Grundsteuer

Zum 01.01.2025 wird die neue Grundsteuer als unbürokratische, verfassungsfeste und faire Regelung in Kraft treten. Der Einheitswert als Berechnungsgrundlage verliert somit seine Gültigkeit. Die Ermittlung der Grundsteuer bleibt aber erhalten:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

  • Grundsteuerwert: wird vom Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung ermittelt
  • Steuermesszahl: gesetzlich festgelegt
  • Hebesatz: wird von der Stadt bzw. der Gemeinde festgelegt

Die neue Grundsteuer wird mit dem sogenannten Bundesmodell von der Mehrzahl der Bundesländer umgesetzt, welches mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eingeführt wurde. Im Bereich der sogenannten Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen/Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) setzen die meisten Länder das Bundesmodell um. Im Bereich der sogenannten Grundsteuer B (Grundvermögen/Grundstücke) weichen die Länder Saarland und Sachsen lediglich bei der Höhe der Steuermesszahlen vom Bundesmodell ab.
Ein eigenes Grundsteuermodell wenden die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Niedersachsen an.

Zur Ermittlung der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 ist eine Feststellungserklärung zur Ermittlung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 abzugeben.
Für Wohnungsgrundstücke sind im Wesentlichen folgende Angaben erforderlich:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes

Entscheidend für alle Angaben ist dabei der Stand zum Stichtag 01.01.2022. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab dem 01.07.2022 eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2022.
Die Länder werden die rechtzeitige und vollständige Erklärungsabgabe mit weiteren Informationen unterstützen.

Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid

Der Grundsteuerwert wird anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung vom Finanzamt berechnet und mit einem Grundsteuerwertbescheid (vormals Einheitswertbescheid) beschieden. Ebenso errechnet das Finanzamt anhand einer festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbetragsbescheid aus.
Beide Bescheide sind die Grundlage für die die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt oder Gemeinde. Die Bescheide sind keine Zahlungsaufforderungen.

Grundsteuerbescheid von Stadt oder Gemeinde

Die Stadt bzw. Gemeinde ermittelt anhand der übermittelten Daten die zu zahlende Grundsteuer. Die Stadt oder Gemeinde legt einen Hebelsatz fest, der mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert wird. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer.
Die Stadt oder Gemeinde soll den Hebesatz so anpassen, dass die Grundsteuerreform möglichst aufkommensneutral ist. Die Grundsteuer kann sich jedoch für einzelne Steuerpflichtige ändern.

Die Grundsteuer bis 2025

Wie bereits o. a. ist die neu berechnete Grundsteuer ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen. Bis dahin gelten bestehende Regelungen fort.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.