
Sozial- und Wohlfahrtseinrichtungen
Wir beraten Sozial- und Wohlfahrtseinrichtungen in Steuerfragen und zur steuerrechtlichen Einordnung. Insbesondere gemeinnützige Einrichtungen, wie gemeinnützige GmbH´s (gGmbH), gemeinnützige Aktiengesellschaften (gAG), aber auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts mit ihren Betrieben gewerblicher Art, haben besondere Anforderungen und benötigen besonderes know-how. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Besonderheiten bei Einrichtungen der Krankenhilfe, Altenhilfe, Jugendhilfe, Behindertenhilfe sowie von Rehabilitationseinrichtungen, spendensammelnden Organisationen, Schulen, Bildungseinrichtungen, kulturellen Einrichtungen und Integrationseinrichtungen.
Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:
- Erstellung der Steuererklärungen
- Erstellung der Gemeinnützigkeitserklärung
- Erstellung der steuerlichen Mittelverwendungsrechnung
- Berechnung der Rücklagen nach AO
- Begleitung bei der Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO
- Erstellung der steuerlichen Mittelverwendungsplanungen
- Klärung von umsatzsteuerlichen Fragestellungen, insbesondere zu § 4 Nr. 14, 16, 18, 20, 21, 23, 25, 26 UStG und zum § 2b UStG, Vorsteuerabzug bei nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Begleitung bei Begründung oder Erhalt der umsatzsteuerlichen Organschaft
- Klärung von gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere potenzieller oder konkreter Wettbewerb, zeitnahe Mittelverwendung, Geprägetheorie, gemischte Aufwendungen, Gebot der Selbstlosigkeit, tatsächliche Geschäftsführung, Verstöße gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben, Satzungsfragen, Rücklagenbildung, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften/Personengesellschaften, Betriebsaufspaltung, (Un-)entgeltlichkeit
- Klärung von Fragestellungen der Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
- Beratung bei der steuerlichen Sphärenabgrenzung – Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb/steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Beratung zur Spendenverwaltung und zu Zuwendungsbestätigungen
- Beratung bei Auslandsspenden und Aufwandsspenden
- Beratung bei Sponsoring
- Durchführung von steuerlichen tax review
- Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen
- Begleitung bei der Errichtung von Stiftungen und Verbrauchsstiftungen
- Begleitung bei dem Eingang von Kooperationen
- Begleitung bei Ausgliederungen/Neugründungen/Umstrukturierungen