Steuerthemen

Steuerlicher Vorteil bei einer Beteiligungsgesellschaft

Bei der Beteiligung an einem Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen besteht die Möglichkeit, die Beteiligung in eine Beteiligungsgesellschaft („Holdinggesellschaft“), z.B. UG oder GmbH, einzubringen. Hieraus ergibt sich insbesondere ein steuerlicher Vorteil, welchen wir Ihnen im Folgenden gerne kurz näherbringen.
 
Holdingstruktur (Kurzfassung)
Die Anteile an der Kapitalgesellschaft werden aus dem Privatvermögen in eine neu gegründete Beteiligungsgesellschaft, z.B. UG, die zu 100% Ihnen gehört, eingebracht. Dadurch sind nicht mehr Sie der Eigentümer der Anteile, sondern Ihre Beteiligungsgesellschaft. Denn mittel- bis langfristig wird sich sicherlich die Möglichkeit oder der Zwang eines Verkaufs Ihres bisherigen Unternehmens ergeben. Aus steuerlicher Sicht ist der Verkauf einer Gesellschaft, deren Anteile im Privatvermögen gehalten werden, nicht optimal.
 
Bei einer Veräußerung von Anteilen aus dem Privatvermögen wird grundsätzlich von einer Steuerlast von mindestens 30% Prozent ausgegangen. Bei einer Holdingstruktur, die Anteile befinden sich um (Betriebs-)Vermögen der Beteiligungsgesellschaft, ist bei einem Verkauf nur mit einer Steuerlast von ca. 1,5% zu rechnen. Die Anteile an der operativ tätigen Gesellschaft müssen jedoch für sieben Jahre in der Holding verbleiben, um einen steuerlich optimalen Verkaufsgewinn zu erzielen.
 
Gleiches gilt auch für laufende Gewinnausschüttungen der operativ tätigen Gesellschaft an die Beteiligungsgesellschaft. Während Ausschüttungen aus Anteilen, die im Privatvermögen gehalten werden, grds. mit 25% besteuert werden, beträgt die steuerliche Belastung bei Ausschüttungen an die Beteiligungsgesellschaft nur ca. 1,5%.
 
Schließlich werden Gewinnausschüttungen der Beteiligungsgesellschaft an Sie mit rd. 25% besteuert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Gewinnausschüttungen auch mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden.
 
Fazit
Aus diesem Unterschied ersehen Sie, dass z.B. bei einem Gewinn aus einem Unternehmensverkauf von nur 100 TEUR die Steuerbelastungsdifferenz bereits 28,5 TEUR ausmachen kann. Die demgegenüber entstehenden Kosten durch eine Holdingsstruktur sind i.d.R. nur ein Bruchteil der Steuerersparnis.
 
Wenn Sie das o.a. Thema interessiert, sprechen Sie uns gerne an.