Steuerthemen

Steueroptimierter Kauf einer GmbH

Planen Sie den Kauf einer GmbH und möchten den Kaufpreis fremdfinanzieren, gibt es einen entscheidenden Nachteil: Sie können die Finanzierungskosten (z.B. Zinsen und ähnliche) in der Regel nicht steuerlich geltend machen.

Der Grund: die Beteiligung wird im Privatvermögen gehalten und Sie müssen die Finanzierungskosten aus dem „Nettovermögen“ zahlen.

Die Alternative: eine ertragssteuerliche Organschaft

Erwerben Sie die GmbH mit einer Beteiligungsgesellschaft, sieht die Sache schon anders aus. Unter der Voraussetzung einer ertragssteuerlichen Organschaft zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der zu erwerbenden GmbH können die Finanzierungskosten doch steuerlich geltend gemacht werden.

Die ertragsteuerliche Organschaft ermöglicht die Verrechnung der Finanzierungskosten aus der Anschaffung mit dem operativen Ergebnis der zu erwerbenden GmbH. Nach Ablauf der Finanzierung kann die ertragsteuerliche Organschaft wieder gelöst werden und Sie können die steuerlichen Vorteile einer Holdingstruktur genießen.

Aber aufgepasst: Um obigen Weg zu gehen, ist der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages von mindestens fünf Jahren Laufzeit notwendig.

Haben Sie Interesse am steueroptimierten Kauf einer GmbH? Dann sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam finden wir den für Sie besten Weg.