Steuerthemen

Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus gestartet – Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Ab sofort können Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus gestellt werden. Mit dieser Hilfe unterstützt die Bundesregierung von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen für den Förderzeitraum Juli bis September 2021. Die Bedingungen entsprechen der Überbrückungshilfe III.
Neu bei der Überbrückungshilfe III Plus ist folgendes:
– Unternehmen, die für eine Wiedereröffnung ihre Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurück holen, neu einstellen oder die Beschäftigung erhöhen, können alternativ zur Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe (Restart-Prämie) als Zuschuss erhalten.
– Unternehmen wird es erleichtert durch Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden. Ersetzt werden Gerichtskosten von bis zu EUR 20.000,00 p. M. für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
– Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung sowie bauliche Maßnahmen werden gefördert.
Zudem wurde die Neustarthilfe erweitert und verbessert. Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 unterstützt. Der Vorschuss wurde auf max. EUR 4.500,00 für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu EUR 18.000,00 für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht.
Die Überbrückungshilfe III kann nur durch einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Neustarthilfe Plus kann per Direktantrag im eigenen Namen beantragt werden.
Die Antragsfrist für beide Programme endet am 31.10.2021, die Beantragung erfolgt über die Überbrückungshilfeplattform.
Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen soll der Neustart von Kulturveranstaltungen unterstützt werden. Er enthält folgende Maßnahmen:
– Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen trotz Gründen des Infektionsschutzes, z. B. durch weniger zugelassener Besucher, wirtschaftlich durchgeführt werden können. Dafür gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke der Veranstaltungen zu schließen. Dies gilt ab dem 01. Juli 2021 für Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern und ab dem 01. August 2021 für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmern. Die für die Wirtschaftlichkeitshilfe registrierten Veranstaltungen sind auch gegen das Risiko eines Ausfalls abgesichert.
– Eine Ausfallabsicherung soll Planungssicherheit für größere Veranstaltungen geben. Deswegen übernimmt der Fonds im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebung den größten Teil der Ausfallkosten. Die Absicherung greift ab dem 01. September 2021 für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmern.
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