Steuerthemen

Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesfinanzministerium erklärt, dass die Überbrückungshilfe III deutlich verbessert wird. Die Beantragung wird einfacher, die Förderungen fallen großzügiger aus und stehen mehr Unternehmen zur Verfügung. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird ebenfalls verbessert.

Aufgrund der länger andauernden Einschränkungen des Lockdowns haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der Bundeswirtschaftsminister Verbesserungen der Hilfen vereinbart.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:

Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert

  • Antragsberechtigungen bei Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 %
  • Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu EUR 750 Mio.

Fördervolumen und Abschlagshöhe werden erhöht

  • Bis zu EUR 1,5 Mio. Überbrückungshilfe pro Monat
  • Abschlagszahlungen von bis zu EUR 100.000
  • Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020

Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen

  • Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 % als Fixkosten angesetzt werden
  • Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen

Hilfen für Soloselbstständige deutlich verbessert

  • Neustarthilfe auf einmalig 50 % des Referenzumsatzes verdoppelt
  • Maximale Betriebskostenpauschale auf EUR 7.500 erhöht

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mario Fuhs
Steuerberater

gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau

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