Steuerthemen

Übertragung von Immobilien dieses Jahr noch notwendig?

Aktuell wird in der Presse viel über eine mögliche Erhöhung bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer zum 01.01.2023 berichtet. Diese mögliche Erhöhung resultiert aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022. Eine Erhöhung bei der Grundbesitzbewertung kann für viele Immobilienbesitzer sehr negative Auswirkungen haben. Die gute Nachricht ist, das Jahressteuergesetz 2022 ist in der vorliegenden Fassung noch nicht vom Bundesrat verabschiedet worden, sodass Änderungen noch möglich sind. Mittlerweile hat auch das BMF eine Mitteilung herausgegeben, in der es betont, dass es sich bei der Anpassung der Grundbesitzbewertung nicht um eine steuererhöhende Maßnahme handeln soll. Es bleibt also abzuwarten, ob sich tatsächlich Nachteile für Immobilienbesitzer ergeben.

Sollten nun Immobilien noch dieses Jahr übertragen werden?

M.E. sollte keine vorschnelle und unüberlegte Übertragung / Schenkung erfolgen. Wenn eine Immobilienübertragung auf die Angehörigen sowieso geplant war, sollte diese Übertragung noch dieses Jahr vollzogen werden, um das Risiko einer Erhöhung bei der Grundbesitzbewertung auszuschließen. Ist dies allerdings nicht geplant gewesen, so kann m.E. die Übertragung auch nächstes Jahr erfolgen. Etwaige dann vorliegende nachteilige Bewertungsvorschriften können über eine geschickte Abwicklung der Übertragung, z.B. durch Kettenschenkungen und Einbindung von weiteren Angehörigen (vgl. auch unseren Beitrag vom 12.09.2022 https://fuhs-partner.de/vermoegensuebertragung-im-familienkreis-kettenschenkung-wieder-bestaetigt/), ausgeglichen werden und das gewünschte Ziel trotzdem ohne Steuerbelastung erreicht werden.

Wollen Sie Ihre Immobilie übertragen? Sprechen Sie uns gerne an!