Steuerthemen

Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH ohne Grunderwerbsteuer – weitere Entscheidung

In unserem letzten Artikel vom 02.02.2022 waren wir bereits auf die o.a. Thematik eingegangen. Nunmehr hat auch das Finanzgericht Münster mit Beschluss vom 03.05.2022 die Anwendung des § 6a GrEStG bei der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende GmbH bestätigt.

Im vorliegenden Fall war eine GmbH im Zuge einer Ausgliederung gegründet worden. Alleiniger Gesellschafter der GmbH war Alleineigentümer mehrerer Grundstücke, die er im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens hielt. Besonderheit war hier, dass auch Anteile an einer weiteren GmbH, die wiederum weitere Anteile an teils grundbesitzenden Kapitalgesellschaften hielt, mit übertragen wurden. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die Ausgliederung und die Übertragung der GmbH-Beteiligung Grunderwerbsteuer auslöst.

Das FG Münster führte hierzu aus, dass der o.a. Vorgang zwar grunderwerbsteuerbar sei, aber die Befreiung des § 6a GrEStG im vorliegenden Fall greife. Insbesondere bestätigte es – wie auch zuvor andere Finanzgerichte -, dass Unternehmen im Rahmen des § 6a GrEStG alle Rechtsträger sind, die wirtschaftlich tätig sind. Die Rechtsform ist nicht maßgebend.

Somit festigt sich die gerichtliche Ansicht, entgegen der aktuellen Verwaltungsauffassung, dass eine Ausgliederung eines Einzelunternehmens zur Neugründung einer GmbH keine Grunderwerbsteuer auslöst. Dies gilt nun auch, wenn in diesem Zuge weitere Anteile an (mittelbaren) Kapitalgesellschaft mit Grundvermögen übertragen werden.