Steuerthemen

Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH ohne Grunderwerbsteuer

In Ergänzung zu unserem letzten Artikel zur Übertragung von Immobilienvermögen ohne Grunderwerbsteuer weisen wir nun auf ein aktuelles Urteil des FG Sachsen vom 30.06.2021 hin.
Das Finanzgericht hat die Auslegung des BFH zum § 6a GrEStG (so genannte Konzernklausel) aufgegriffen und die Anwendung des § 6a GrEStG bei einer Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine GmbH bestätigt. Somit können Einzelunternehmen mit Immobilien in eine GmbH umgewandelt werden, ohne das Grunderwerbsteuer ausgelöst wird. Das Gericht bestätigt, dass auch eine natürliche Person als herrschendes Unternehmen anzusehen ist. Eine natürliche Person wird auch dann über die Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft am Markt wirtschaftlich tätig, wenn die Beteiligung im Privatvermögen gehalten wird.
Die Konzernklausel ist somit auf Umwandlungen von Einzelunternehmen in GmbH´s zur Neugründung anwendbar und die Umwandlung ist ohne Grunderwerbsteuer möglich.