Steuerthemen

Verlust der Steuerbefreiung durch das neue Gesetz, § 8b KStG

Am 25.06.2021 wurde vom Bundesrat das „Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen. Ab 2022/2023 kann dieses Gesetz auch Auswirkungen auf Beteiligungen im Ausland haben.

Das müssen Sie über das neue Gesetz wissen

Die wichtigsten Punkte aus dem neuen Gesetz sind die folgenden:

  • Unter Umständen kann die Steuerfreiheit für deutsche Gesellschaften entfallen (nach § 8b KSG, gilt für Gewinnausschüttungen oder Anteilsveräußerungen)
  • Ein Betriebsausgabenabzug kann versagt werden
  • Eine Hinzurechnungsbesteuerung kann entstehen
  • Es kann zu gesteigerten Dokumentations- und Mitwirkungspflichten kommen

Für deutsche Gesellschaften kann das tiefgreifende Änderungen bedeuten. Zum Beispiel wäre die Anteilsveräußerung an einer ausländischen Gesellschaft nicht wie bisher mit 95% steuerfrei, sondern würde mit insgesamt rund 30% der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegen.

Auch die Dokumentations- und Mitwirkungspflichten würden je nach Ausgestaltung der Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Gesellschaften um einiges umfangreicher werden.

Wir empfehlen, ggf. eine erweiterte Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen.

Ausnahmen der neuen Änderungen

Die oben erwähnten Auswirkungen gelten nur, wenn das betroffene Land als „nicht kooperatives Steuerhoheitsgebiet“ gilt. Um die davon betroffenen Länder zu ermitteln, wird in der Regel die „Schwarze Liste“ genutzt.

Aber Vorsicht: Die schwarze Liste gilt bislang nicht als abschließende Übersicht. Es sollte also im Einzelfall nachgeprüft werden, ob das betroffene Land die Kriterien als kooperatives Steuerhoheitsgebiet erfüllt.

Da die Steuerbefreiung des § 8b KStG unseres Erachtens für deutsche Gesellschaften extrem wichtig ist, raten wir zur Beratung durch einen Steuerberater. Sprechen Sie uns gerne an.