Steuerthemen

Vermietete Immobilie steuerfrei verkaufen

Der Verkauf einer vermieteten Immobilie innerhalb von zehn Jahren stellt grundsätzlich ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft dar. Dies gilt nicht, wenn im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Im Beschluss vom 03.08.2022 hat der BFH nun noch einmal die geltende Rechtslage zur Definition der Zeiträume „… im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren…“ ausgeführt. Mit dieser Formulierung ist eine zusammenhängende Nutzung von einem Jahr und zwei Tagen gemeint ist – wobei sich die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auf das gesamte mittlere Kalenderjahr erstrecken muss und im zweiten Jahr vor der Veräußerung und im Veräußerungsjahr nur jeweils ein Tag ausreicht. Eine Nicht-Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist schädlich.

Diese bestätigte Rechtsauffassung gibt Spielraum bei einer geplanten Veräußerung von vermieteten Immobilien, da hier durch eine Eigennutzung, z.B. durch Verwandte oder Kinder, von einem Jahr und zwei Tagen die Steuerpflicht umgangen werden kann. Daneben kann auch eine günstigere Besteuerung durch eine kurzfristige Übertragung der Immobilie vor Veräußerung auf Kinder oder nahe Angehörige erreicht werden – siehe hierzu auch unseren Beitrag vom 31.03.2022.