Steuerthemen

Wie viel darf sich der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst zahlen?

Geschäftsführer einer GmbH dürfen ihr Gehalt nicht nach Belieben festlegen – auch dann nicht, wenn ihnen die GmbH gehört. Bei zu hohem Einkommen droht Ärger mit dem Finanzamt.

Die Höhe der Vergütung ist ein immer wieder aufflammender Streitpunkt zwischen Steuerbehörden und Unternehmen. Wenn das Gehalt zu hoch ist, vermutet der Fiskus oft eine verdeckte Gewinnausschüttung – es drohen Steuernachzahlungen. Denn sobald sich der Chef ein zu hohes Gehalt zahlt, muss das Unternehmen weniger Körperschaft- und Gewerbesteuer entrichten.
Entscheidend ist also, ob die Vergütung auf einer Gesellschaftsbeziehung – und damit auf einer Gewinnbeteiligung – oder auf einem Vertrag über eine selbstständige Erwerbstätigkeit beruht und somit eine Betriebsausgabe darstellt. Um zu beweisen, dass die Vergütung auf einem Arbeitsverhältnis beruht, muss ein gültiger und echter´Arbeitsvertrag vorliegen. Sofern das Bestehen nachgewiesen werden kann, genügt aus steuerlicher Sicht eine mündliche Vereinbarung.
Da aufgrund des Beweisrisikos die steuerliche Anerkennung erfolglos sein könnte, wird jedoch empfohlen, einen schriftlichen Vertrag zu schließen.

Wann ist ein Geschäftsführer- Gehalt angemessen?

Die Vergütung von Geschäftsführern wird u. a. nach folgenden Gesichtspunkten bemessen:

  • Größe, Art und Leistungsfähigkeit des Unternehmens
  • Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Fähigkeiten des Geschäftsführers
  • Tätigkeitsumfang des Geschäftsführers Je größer das Unternehmen, umso größer ist auch die Verantwortung des Geschäftsführers
  • und umso höher darf das Gehalt ausfallen.

Die Gesellschafterversammlung legt das Gehalt des Geschäftsführers fest. Ist der Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter, kann er seine Vergütung dementsprechend selbst bestimmen. Um zu beurteilen, ob die Leistungen des Unternehmens für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer angemessen sind, wird deren Gesamtvergütung untersucht.
Dazu gehören:

  • Festgehalt (einschließlich Überstundenvergütung)
  • wiederkehrende Einmalzahlungen (wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)
  • variable Gehaltsbestandteile (beispielsweise Tantiemen und Gratifikationen)
  • Zusagen über Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge (beispielsweise Pensionszusagen)
  • Nebenleistungen (wie Nutzung von Firmenfahrzeugen für Privatfahrten, D&O-Versicherung)
  • Wohnungsvermietungen
  • private Feiern auf Firmenkosten (beispielsweise Geburtstag)
  • Rabatte

Die Erstattung nachgewiesener Reisekosten wird nicht berücksichtigt. Auch zu berücksichtigen ist, dass die Bezahlung von Überstunden nicht Teil der Aufgaben des Managers ist. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit werden nur bei zwingenden betrieblichen Gründen gewährt, beispielsweise wenn Mitarbeiter in leitenden Positionen angemessene Leistungen erbringen und dafür entlohnt werden sollen.
Jährliche Pauschalzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind mit der Position des Geschäftsführers vereinbar und sollten nicht als Teil der Geschäftsbeziehung betrachtet werden. Der Ausgleich für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage stellt keine Ausschüttung von Gewinnen dar, sobald die Nichtinanspruchnahme betriebliche Gründe hat.
Neben den oben genannten Gehaltsbestandteilen sollte immer der externe Vergleich als Kriterium herangezogen werden. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hat im Jahr 2017 eine Tabelle zu „üblichen Geschäftsführergehältern“ herausgegeben.
Diese Tabelle gilt aktuell immer noch. So liegen hier die Geschäftsführer-Gehälter zwischen 123.000 € und knapp 400.000 €.

Fazit

Ermittelt das Finanzamt, beispielsweise bei einer Betriebsprüfung, eine verdeckte Gewinnausschüttung, erhöht diese nachträglich das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft. Die Gesellschaft muss in Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung Körperschaft- und Gewerbesteuer nachentrichten. Für die steuerliche Anerkennung eines Gehalts sollte immer ein Fremdvergleich herangezogen und dokumentiert, sowie ein korrekter Arbeitsvertrag geschlossen werden. Als Orientierungshilfe für die Ermittlung eines angemessenen Geschäftsführer-Gehalts dient die Tabelle der OFD Karlsruhe.